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Fragen & Antworten

  • Bauträgervertragsgesetz?

    Das Bauträgervertragsgesetz schützt die Erwerber von Gebäuden, Wohnungen und Geschäftsräumen vor dem Verlust ihrer Vorauszahlungen, falls es zu einer Insolvenz des Bauträgers kommt. Wenn das BTVG Anwendung findet, kommen mehrere Sicherungsmodelle in Frage. Das gebräuchlichste ist das Modell der grundbücherlichen Sicherstellung mit der Zahlung nach Ratenplan (§§ 9 und 10 BTVG). Bei diesem Modell muss der Bauträger den Erwerber zunächst im Grundbuch sicherstellen, anschließend werden an den Baufortschritt gekoppelte – in Prozentsätzen des Kaufpreises angegebene – Auszahlungsraten an den Bauträger bezahlt. Die Abwicklung erfolgt durch einen Treuhänder, somit einen Anwalt oder Notar, der vor jeder Zahlung genau prüft, ob auch alle Vereinbarungen getroffen sind. Dies dient ihrer Sicherheit.
  • Was ist der Haftrücklass?

    Der Bauträger übernimmt Ihnen gegenüber einer gesetzlichen Gewährleistung von 3 Jahren ab Übergabe. Für diese Dauer ist der Bauträger gesetzlich verpflichtet Ihnen einen sogenannten Haftrücklass in der Höhe von mind. 2% zu gewähren. Dieser wird meistens in Form einer Bankgarantie ausgestellt.
  • Was ist ein Passivhaus?

    Ein Passivhaus ist ein Gebäude, in welchem die thermische Behaglichkeit (ISO 7730) allein durch Nachheizen oder Nachkühlen des Frischluftvolumenstroms, der für ausreichende Luftqualität (DIN 1946) erforderlich ist, gewährleistet werden kann. Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass das Haus so gut thermisch isoliert sein muss, also luftdicht, so dass man nahezu keine Energie für das Heizen benötigt. Ein bekannter Richtwert ist der Heizwärmebedarf, welcher bei einen Passivhaus also kleiner 15 W/m2/ Jahr sein muss. Ein Passivhaus ist somit ein energetischer Begriff. Welche Materialien für das Erreichen der Luftdichtheit verwendet werden ist Sache des Bauherren. Somit kann jedes Haus zu einem Passivhaus werden. "Es muss nur luftdicht gemacht werden." Ein weiteres wesentliches Merkmal ist eine kontrollierte Wohnraumlüftung, um den nötigen Luftwechsel auf Grund der Dichtheit des Gebäudes zu erreichen. Natürlich können in einem Passivhaus die Fenster geöffnet werden. Nur Häuser in A++ sind Passivhäuser.
  • Was ist ein Niedrigenergiehaus?

    Jedes Gebäude, welches eine aktuelle Baubewilligung erhaltet und einen Heizwärmebedarf <50KW/m2/Jahr aufweist ist ein Niedrigenergiehaus. Bei dieser Definition spielt die Wahl des Energieträgers keine Rolle. Diese Werte könnten somit auch von einer Öl- oder Gasheizung erreicht werden.
  • Welche Auskünfte gibt der Energieausweis?

    Der Energieausweis gibt Auskunft über den nötigen Primärenergiebedarf. Er gibt also Auskunft wieviel geheizt bzw. welches Potential es zum Sparen von Energie gibt. Er gibt keine Auskunft über die Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Systeme.
    Wichtig zu unterscheiden sind:

    • Primärenergiebedarf:
      gesamter Energiebedarf wie Strom, Wärme, Wasser
    • Heizwärmebedarf:
      Beschreibt den nötigen Energiebedarf um in einem Raum 20°C konstant zu erreichen.
    • Gesamtenergiefaktor:
      Gibt an wie Effizienz das Zusammenspiel von Dämmung und Gebäudetechnik ist. Je kleiner der Wert, desto optimaler ist die Auslegung.